MwSt.-Senkung von 21 % auf 6 %
Die Mehrwertsteuer für Strom und Gas wird von 21 % auf 6 % gesenkt. Diese Senkung ist am 1. März 2022 für Strom in Kraft getreten und gilt bis einschl. 31. März 2023. Die Mehrwertsteuersenkung für Gas tritt am 1. April in Kraft und gilt ebenfalls bis zum 31. März 2023. Lesen Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen zu dieser MwSt.-Senkung.
Was muss ich jetzt tun?
Gar nichts. Die MwSt.-Senkung wird automatisch auf Ihre Vorschussrechnungen (ab April) und auf Ihre Abrechnungen angewendet.
Meistgestellte Fragen
-
Was muss ich tun, damit ich von dieser MwSt.-Senkung profitieren kann?
Gar nichts. Eneco macht es Ihnen leicht und kümmert sich um alles Notwendige. Wir sorgen dafür, dass die MwSt.-Senkung automatisch auf Ihren Vorschussrechnungen (ab April) und auf Ihren Abrechnungen berücksichtigt wird. Sie müssen uns nicht kontaktieren, wir erledigen das für Sie.
-
Ab wann und bis wann gilt die MwSt.-Senkung?
Der reduzierte MwSt.-Tarif für Stromverbrauch gilt vom 1. März 2022 bis einschl. 31. März 2023. Die Mehrwertsteuersenkung für Gas tritt am 1. April in Kraft und gilt ebenfalls bis zum 31. März 2023.
-
Welchen Einfluss hat die Mehrwertsteuersenkung auf meine Rechnung?
Nach den neuesten Daten der flämischen Energieregulierungsbehörde VREG beträgt die Mehrwertsteuer auf Strom heute im Schnitt 294 Euro pro Jahr. Bei einem MwSt.-Satz von 6 % sind das 84 Euro. Das bedeutet, dass Sie in vier Monaten 70 Euro weniger zahlen würden. Abhängig vom individuellen Stromverbrauch kann die Senkung sogar bis zu 100 Euro betragen.
Die Mehrwertsteuer auf Gas sinkt von 21 % auf 6 % und ergibt eine Ermäßigung von 15 Prozentpunkten. Das bedeutet, dass Sie 12,4 % weniger für Ihren Gasverbrauch zahlen. Und zwar sechs Monate lang, vom 1. April bis einschl. 31. März 2023. Wie viel spare ich beim Verbrauch in Euro?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Nehmen wir Familie A, sie besteht aus vier Personen: die Eltern und zwei Kinder. Sie wohnen in einem freistehenden Haus. Nach Angaben der Energieregulierungsbehörde VREG verbraucht eine vierköpfige Familie rund 23.260 kWh Gas pro Jahr. Wer im Januar einen teuren Gasvertrag abgeschlossen hat, zahlt jetzt im Schnitt 305 Euro im Monat. Wenn diese Familie noch einen alten Vertrag haben (z. B. von vor sechs Monaten), zahlt sie 115,07 Euro pro Monat. Für den teuren Vertrag ergeben sich durch die Mehrwertsteuersenkung 37,8 Euro. Über einen Zeitraum von sechs Monaten werden daraus 226,9 €. Für den alten günstigeren Vertrag ergibt die Senkung 14,3 Euro monatlich oder 85,6 Euro für sechs Monate.
-
Wer hat Anspruch auf die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf 6 %?
Sie haben Anspruch auf die befristete Mehrwertsteuersenkung, wenn Sie einen Vertrag für Privatpersonen oder für Wohnungen mit uns abgeschlossen haben, d.h. wenn Sie ein privater Verbraucher (oder eine natürliche Person im juristischen Sinne) sind. Sind Sie ein Unternehmen oder haben Sie eine Unternehmensnummer? Dann gilt die befristete MwSt.-Senkung von 21 % auf 6 % nicht und der MwSt.-Satz bleibt bei 21 %.
-
Gilt die befristete MwSt.-Senkung auch für die Lieferung von Erdgas oder Heizöl?
Ja. Für Erdgas und Heizöl gilt Sie jedoch erst ab dem 1. April, im Gegensatz zur MwSt.-Senkung für Strom, die am 1. März in Kraft tritt. Beide bleiben bis zum 31. März 2023 gültig.
-
-
Ich habe einen Budgetzähler. Gilt die befristete Mehrwertsteuersenkung auch für mich?
Ja, wenn Sie ein Haushalts- oder Privatkunde sind, haben Sie auch mit einem Budgetzähler Anspruch auf die befristete Mehrwertsteuersenkung von 6 %.
-
Ich habe Anspruch auf den Sozialtarif. Gilt diese Regelung auch für mich?
Ja, auch wenn Sie Anspruch auf den Sozialtarif haben, profitieren Sie von der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung von 6 %.
-
Gilt diese Mehrwertsteuersenkung nur für neue oder auch für bestehende Kunden?
Die befristete Mehrwertsteuersenkung für Strom und Gas von 21 % auf 6 % gilt für alle Haushalts- oder Privatkunden.
-
Für Ihre Stromrechnung: Wie wird mein Verbrauch zwischen 21 % und 6 % auf der Endabrechnung aufgeteilt?
Ihr Verbrauch wird automatisch anhand von Verbrauchsprofilen aufgeteilt, die von den Stromverteilern erstellt werden. Sie müssen dafür nichts tun, auch keine Zählerstände weitergeben. Die Aufteilung geschieht völlig automatisch. Auf der Abrechnung wird Ihr Verbrauch in drei Zeiträume aufgeteilt:
- Ihren Verbrauch vor dem 1. März 2022 (mit einem Mehrwertsteuersatz von 21 %)
- Ihren Verbrauch vom 1. März 2022 bis einschl. 31. März 2023 (mit einem Mehrwertsteuersatz von 6 %)
- Ihr Verbrauch ab dem 1. Oktober 2022 (mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatz) -
Für Ihre Gasrechnung: Wie wird mein Verbrauch zwischen 21 % und 6 % auf der Endabrechnung aufgeteilt?
Ihr Verbrauch wird automatisch anhand von Verbrauchsprofilen aufgeteilt, die von den Stromverteilern erstellt werden. Sie müssen dafür nichts tun, auch keine Zählerstände weitergeben. Die Aufteilung geschieht völlig automatisch. Auf der Abrechnung wird Ihr Verbrauch in drei Zeiträume aufgeteilt:
- Ihren Verbrauch vor dem 1. April 2022 (mit einem Mehrwertsteuersatz von 21 %)
- Ihren Verbrauch vom 1. April 2022 bis einschl. 31. März 2023 (mit einem Mehrwertsteuersatz von 6 %)
- Ihr Verbrauch ab dem 1. Oktober 2022 (mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatz) -
Werde ich meine Rechnungen durch diese Änderungen pünktlich erhalten?
Vielleicht werden Ihre Rechnungen etwas später eintreffen, aber keine Sorge: Sie werden Ihre Abrechnung oder Ihre Vorschussrechnungen auf jeden Fall erhalten.
-
Gilt diese MwSt.-Senkung nur für den Energiebereich auf meiner Rechnung?
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 6 % gilt für alle Teile der Strom- und Gasrechnung, die sich auf die Lieferung von Strom und Gas beziehen und der Mehrwertsteuer unterliegen. Konkret heißt das:
- die tatsächlichen Energiekosten (KWh Preis)
- Netztarife (Verteilungs- und Übertragungskosten)
- Steuern, Zuschläge und Abgaben
-